Bodenaushub
Zur Abfallart Boden gehört nur reiner Aushub und Mutterboden aus bestehendem natürlichen Material.
Der Boden darf nicht aus einer altlastenverdächtigen Fläche stammen oder anderweitig auffällig sein
wie z.B. durch Geruch von leichtflüchtigen Stoffen oder ähnliches.