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Holzabfälle

Was sind Holzabfälle?

Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.

Das Altholz wird aufgrund der unterschiedlichen vorherigen Verwendungszwecke und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung in insgesamt vier Altholzkategorien klassifiziert.
Je höher der Verunreinigungsgrad bzw. die Behandlung ist, desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:
 

A I      Naturbelassenes Holz
⇒ Naturbelassenes Holz ohne jegliche Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung:
Dazu gehören z.B:
Balken, Bretter, Furnierholz, Paletten, Holzkisten, Schnittreste
Dazu gehört nicht: Mit Schutzmitteln behandeltes Holz wie z.B:
Türen, Schaltafeln, Möbel, Spanplatten
 

A II     Restholz
⇒ verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
    Beschichtung ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel


A III   Unbelastetes Altholz
⇒ Beschichtung mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
Dazu gehören
neben unbehandeltem Holz dürfen Abbruchhölzer enthalten sein wie:
Türen, Schaltafeln, Möbel, Spanplatten
Dazu gehören nicht:
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie z.B.:
Bahnschwellen, Holz aus Dachkonstruktionen, Jägerzäune
 

A IV   Belastetes Altholz
⇒ Belastung mit Holzschutzmitteln oder anderweitigen Schadstoffen
wie z.B: Bahnschwellen, Holz aus Dachkonstruktionen, Jägerzäune
 

Was gehört zu Holzabfällen (A I-III)?

  • Arbeitsplatten
  • Deckenpaneele
  • Dielen
  • Furnierholz 
  • Gartenzäune (naturbelassen)
  • Holzbalken (unbelastet, naturbelassen)
  • Holzbretter
  • Holzfußböden / Parkett / Laminat
  • Innentüren + Zargen (nicht selber nachgestrichen)
  • Paletten & Transportkisten
  • Möbleholz
  • Schaltafeln
  • Schnittreste
  • Spanplatten
  • max. Kantenlänge 250cm

 
Was gehört nicht zu Holzabfällen (A I-III)?

  • Alle Holzabfälle, die unter die Qualität A IV fallen
  • Altholz mit Anhaftungen (z.B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)
  • Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
  • Altholz aus dem Wasserbau
  • Altholz mit sonstiger Schadstoffbelastung
  • Außentüren & Fenster
  • Bahnschwellen & Leitungsmasten
  • Baumstämme | Baumstubben | Wurzelstöcke
  • Dachstühle und Sparren
  • Gartenzäune und Jägerzäune
  • Garten- | Parkabfälle
  • Imprägnierte Hölzer
  • PCB-Altholz (nach §2.5 AltholzV)
  • Quecksilberbelastete Hölzer
     

Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A1 bis A4 vermischt werden, muss der gesamte Abfall auf die höchste Kategorie deklariert werden.

Was müssen Sie beachten?
Bitte beachten Sie, den Container maximal bis unterhalb der Ladekante zu befüllen, um einen gefahrlosen Transport gewährleisten zu können.

  • Garten- | Parkabfälle
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